Als Schergenamt wird ein historisches Amt bezeichnet, das auf lokaler Ebene seit dem Mittelalter bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zum Beispiel im Erzstift Salzburg existierte.
Als Schergenämter (kurz: Amt) wurden auch die Ämter der bayerischen Land- und Pflegegerichte bezeichnet. Diese gehörten seit Beginn des 14. Jahrhunderts bis zur Säkularisation 1802 zu den unteren Verwaltungseinheiten und waren zugleich Fundamente der bayerischen Militär-, Gerichts- und Finanzverwaltung. Diese Schergenämter waren auf örtlicher Ebene oftmals noch in Obmannschaften unterteilt.
Der Amtsvorsteher wurde als Scherge bezeichnet.
Beispiele
- Schergenamt Fridolfing im Pfleggericht Tittmoning des Erzstifts Salzburg
- Schergenamt Obing im Landgericht Kling des Herzogtums Bayern
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