Der Schiffsbrief ist eine Urkunde über die Eintragung eines Schiffes in das Binnenschiffsregister. Die Binnenschiffsregistrierungsnummer und der Zusatzbuchstabe B ergeben das Amtliche Kennzeichen des Schiffes.
Die Deutschen Binnenschiffsregister werden von einigen Amtsgerichten geführt.
In Deutschland müssen alle Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Boote ab einer Wasserverdrängung ab 5 m³ werden auf Wunsch eingetragen.
Das See-Pendant zum Schiffsbrief ist das Schiffszertifikat.
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