Als Freigespärre bezeichnet man ein giebelseitig frei vor die Giebelwand gesetztes Sparrenpaar. Das Freigespärre wird häufig am Fuß durch auskragenden und Fußbändern abgestrebten Fußpfetten gehalten und ruht im oberen Bereich auf auskragenden Mittel- und Firstpfetten. Im Rheinland spricht man auch von Schwebegiebel und in der Schweiz von Flugsparren.
Literatur
- Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X, S. 191.
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