Der Sicherungsangriff ist ein kriminalistischer Begriff. Er stellt den ersten Teil des Ersten Angriffes dar.

Hauptaufgabe ist die Sicherung von Spuren, die Sicherung von Personen, die Sicherung von Informationen und die Einweisung anderer Kräfte (polizeiliche Kräfte, Rettungsdienst, Feuerwehr, Schlüsseldienst, Abschleppdienst usw.).

Typische Tätigkeiten sind u. a.: Tatortsicherung (Absperrung von Straßen, Plätzen, Waldgebieten, Gebäuden, Räumen), Sofortfahndung, Festnahmen, Anlegen von Pfaden, Spurensuche (auf den ersten Blick), Spurensicherung, Verständigungen und Erfüllung von Berichtspflichten (Kriminalpolizei, Einsatzzentrale u. a.).

Den Sicherungsangriff übernehmen typischerweise Kräfte der Schutzpolizei.

An den Sicherungsangriff schließt sich der Auswertungsangriff an.

Je nach Schwere des Delikts nehmen Erstzugriffsbeamte den Auswertungsangriff vor oder übergeben ihn an Angehörige der Kriminalpolizei. Bei der Übergabe an die KriPo wird auch der Tatort sowie der Fall zur weiteren Sachbearbeitung abgegeben. Dies geschieht mündlich und mittels eines Erstzugriffsberichts.

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