Ein sicherungstechnischer Plan ist ein Plan, in dem Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik einer Eisenbahn eingetragen sind.

Er wird bei Eisenbahnen des Bundes nach Richtlinie 819 erstellt. Es gibt schematische Übersichtspläne und maßstäbliche Lagepläne. In beiden Fällen werden die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik als Symbole eingetragen. Darüber hinaus können ergänzende Angaben in Tabellenform vorhanden sein. Beispiele:

  • Signaltabelle 1: Listet die Ausrüstung von Signalen auf – beispielsweise Mast, Fundamentierung, Optiken und welche Signalbilder technisch grundsätzlich gezeigt werden können.
  • Signaltabelle 2: Listet pro Fahrstraße auf, welche Signalbilder die Signale in dieser Fahrstraße zeigen.
  • Zugstraßentabelle, Rangierstraßentabelle: Listen auf, welche Fahrstraßen im Stellwerk eingerichtet sind.
  • Freimeldetabelle, Achszähltabelle: Angaben zur Gleisfreimeldeanlage.
  • Durchrutschwegtabelle: Eingerichtete Durchrutschwege, deren Einfahrgeschwindigkeit und Angaben zu ihrer Auflösung.
  • PZB-Tabelle: Angaben zur Positionierung und Anschaltung von PZB-Magneten.

Aus einem sicherungstechnischen Plan können alle relevanten Daten abgelesen werden. Für Stellwerke kommen jedoch herstellerspezifische Ausführungspläne hinzu (Planteil II, PTII). In diesen ist bis auf Schaltungsebene die Umsetzung der Projektierungsdaten (Planteil I, PTI) dargestellt.

Schematische Übersichtspläne werden von der Deutschen Bahn teilweise im Infrastrukturregister eingestellt. So ist beispielsweise für den Frankfurter Hauptbahnhof ein solcher Plan verfügbar (siehe unter Weblinks).

  • Beispiel eines schematischen sicherungstechnischen Übersichtsplans: Frankfurt Hbf (Archivierte Version vom 4. März 2016 auf archive.org)
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