Der Begriff Diktatfriede (auch Friedensdiktat, Friedenstraktat oder, aus Sicht des Gegners, ein Siegfrieden) beschreibt einen Friedensvertrag, dessen Bedingungen – im Gegensatz zu einem Verständigungsfrieden – von der Siegerseite einseitig festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten hingenommen werden bzw. wurden.
So werden bzw. wurden meist Friedensverträge bezeichnet, bei der die Siegerseite im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung militärisch und politisch erstarkt (ist) und die Verliererseite im Verhältnis dazu so unerheblich wird bzw. wurde, dass es zum einseitigen Diktat des Friedens und seiner Bedingungen kommen konnte bzw. kann.
Ein solcher Friede stellt zwar formal, nicht aber materiell eine bilaterale Vereinbarung unter Gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei.
Friedensschlüsse, die häufig als „Diktatfrieden“ bezeichnet wurden:
- Friede von Tilsit (darin das franko-preußische Abkommen)
- Friede von Frankfurt
- Friedensvertrag von Brest-Litowsk
- Pariser Vorortverträge (wie z. B. der Friedensvertrag von Versailles und der Vertrag von Saint-Germain)
- Friedensvertrag von Riga (1921) (von sowjetischer Seite als Diktatfrieden kritisiert)
- Potsdamer Abkommen (kein völkerrechtlicher Friedensvertrag, aber eine faktische Friedensregelung)
Weblinks
Literatur
- Dieter Hägermann, Manfred Leier (Hrsg.): Schauplätze der europäischen Geschichte. Chronik-Verlag, Gütersloh u. a. 2004, ISBN 3-577-14626-5.
- Werner Hahlweg: Der Diktatfrieden von Brest-Litowsk 1918 und die bolschewistische Weltrevolution (= Schriften der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. H. 44, ISSN 0933-2049). Aschendorff, Münster 1960.