Die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels ist ein wesentlicher Produktbestandteil eines jeden Arzneimittels und fasst dessen wesentliche Eigenschaften sowie begleitende Informationen zusammen, wie sie zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und der zuständigen Zulassungsbehörde vereinbart wurden. Geläufig und allgemein gebräuchlich ist vor allem der englische Begriff, Summary of Product Characteristics (SPC, auch SmPC zur Unterscheidung von Supplementary Protection Certificate). Sie ist praktisch identisch mit der Fachinformation des betreffenden Arzneimittels.

Rechtsgrundlage und Inhalt

Im Rahmen der Richtlinie 2001/83/EG des europäischen Parlaments und des Rates wurden Form und Inhalt für die SPC eines Humanarzneimittels innerhalb des europäischen Rechtsraums festgelegt:

Entstehung und Verwendung

Die SPC wird während des Verfahrens der Arzneimittelzulassung entwickelt. Dazu wird zunächst ein Vorschlag vom Antragsteller als Bestandteil des Zulassungsantrags eingereicht. Ist das Verfahren abgeschlossen, so enthält der Wortlaut der SPC die zwischen der zuständigen Arzneimittelbehörde des betroffenen Mitgliedsstaates und dem Antragsteller vereinbarte, endgültige Aussage über das betroffene Arzneimittel. Die zuständige Behörde hat der Öffentlichkeit die SPC jedes von ihr genehmigten Arzneimittels verfügbar zu machen.

Wesentliche Inhalte der SPC können ohne Zustimmung der zuständigen Behörde nicht geändert werden. Neben ihrer Funktion als Grundlage für die Fachinformation in Bezug auf die sichere und wirksame Anwendung des Arzneimittels bildet sie inhaltlich auch die Basis für den Beipackzettel. Sie muss in der Amtssprache des Mitgliedsstaats abgefasst sein, in dem das Arzneimittel zugelassen ist und in Verkehr gebracht werden soll.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.