Sozialverträglichkeit wird heute meist als Verträglichkeit mit den Normen und Anforderungen eines Sozialstaates interpretiert.

Mitunter wird der Begriff auch im Sinne eines individuellen „verträglichen Sozialverhaltens“ verwendet. In Quellen aus den 1970er- und 1980er-Jahren ist damit auch die soziale Komponente im Rahmen der Technikfolgenabschätzung gemeint. Findet sich der Begriff in aktuellen Rechtsvorschriften, so wird er dort in der Regel nicht näher definiert, gilt als „unbestimmter Rechtsbegriff“, dessen konkrete Auslegung Gerichtsentscheidungen vorbehalten ist.

Heute findet sich der Begriff häufig im Sinne einer „sozialverträglichen Abfederung“ im Sprachgebrauch von Politikern und anderen Entscheidungsträgern. Dabei kann eine euphemistische „sprachliche Abfederung“ von in der Praxis dem Sozialstaatsgedanken abträglichen und widersprechenden Entscheidungen nicht ausgeschlossen werden.

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