Der Sperrkommandant ist ein für die Bewachung, den Unterhalt und den Betrieb einer oder mehrerer Minensperren und/oder Hafensperren verantwortlicher Offizier.

Die deutsche Kriegsmarine richtete im Zweiten Weltkrieg Sperrkommandanturen (oder auch einfach Sperrkommandanten) in wichtigen Häfen oder für ganze Küstenabschnitte ein. Ihre Aufgabe war insbesondere das Auslegen, der Unterhalt, der Betrieb und die Überwachung der aus Balken und Netzen eingerichteten Hafensperren, mit denen insbesondere das Eindringen von Kampftauchern, Kleinst-U-Booten, bemannten Torpedos und Sprengbooten verhindert werden sollte. Dazu unterstanden ihnen sogenannte Sperrschlepper, die die Sperren öffneten und schlossen, wenn Schiffe durchgelassen wurden. Zu ihrem Personal gehörten außerdem Sperrlotsen, die Schiffe durch die Sperren führten. Soweit ihr Aufgabenbereich ganze Küstenabschnitte umfasste, befehligten sie sog. Sperrflottillen, die im Oktober 1942 in Küstenschutz-Flottillen und im Oktober 1943 in Sicherungs-Flottillen umbenannt wurden.

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