Der ständische Zentralausschuss war ein gemeinsames Zusammentreten von Vertretern der Landstände der deutschen Teile des Kaisertums Österreich im April 1848 als verfassungsberatende Versammlung. Die erarbeiteten Verfassungs- und Gesetzesentwürfe waren nicht weitgehend genug und wurden im weiteren Verlauf der Revolution ersetzt.

Geschichte

In den meisten Teilen der Habsburgermonarchie bestanden im HRR Landstände. Diese hatten an Bedeutung stark verloren, waren aber nie aufgelöst worden. Artikel 13 der Bundesakte verpflichtete die Staaten des Deutschen Bundes, Verfassungen zu erlassen und einen ständischen Landtag einzurichten. Im Kaisertum Österreich kam man dieser Pflicht nicht nach und verwies stattdessen auf die weiterbestehenden Landstände der einzelnen Provinzen. Dies war auch der Problematik geschuldet, dass ja nur die deutschen Teile des Kaisertums Teil des Deutschen Bundes waren, eine gesonderte Behandlung dieser Teile in Bezug auf eine ständische Vertretung, Konflikte mit sich bringen konnte.

Die Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich änderte die Situation drastisch. Am 13. März 1848 wies ein kaiserliches Kabinettsschreiben die Landstände der deutschen Landesteile an, sich zu versammeln und Vertreter eines ständischen Zentralausschusses zu wählen. Je Stand sollten die Landstände jeder Provinz einen Vertreter wählen, jede Provinz sollte daher vier Vertreter nach Wien entsenden. Die Idee hatte Ähnlichkeit mit dem preußischen Vorgehen. Dort war ebenfalls kein landesweites Parlament geschaffen worden, aber die Provinziallandtage zu einer gemeinsamen Sitzung, dem Ersten Vereinigten Landtag, zusammengerufen worden.

Die Regierung war sich jedoch nicht einig über den besten Weg zu einer Verfassung. Ob eine Umsetzung per Oktroy, einer verfassungsgebenden Versammlung oder eben einer Erarbeitung durch die Stände wurde kontrovers diskutiert. Mit Reskript vom 18. März forderte der Kaiser die Stände auf, beratend tätig zu werden.

Die Beratungen des ständischen Zentralausschusses

Der Landtagsmarschall der niederösterreichischen Stände, Albert Graf Montecuccoli lud am 28. März die Vertreter der Stände von Oberösterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien, Galizien, Steiermark, Tirol, Krain, Kärnten und den schlesischen Ständekonvent zu einem Zusammenkommen ab dem 10. April ein. Mit den Einladungen an Oberösterreich und Galizien waren auch Salzburg und die Bukowina abgedeckt. Vorarlberg, Görz, Triest, Istrien und Dalmatien waren nicht eingeladen.

Die Einladung hatte den Charakter einer Initiative der Stände. Damit war die Regierung aus der Verantwortung und die Frage nach dem Weg der Verfassung konnte zunächst offen bleiben. Aufgrund der revolutionären Dringlichkeit kündigte die Einladung an, dass die niederösterreichischen Vertreter bereits mit Vorbereitungen begonnen hatten.

Bis auf Böhmen äußerten sich alle Stände positiv. Letztlich waren zunächst neun und ab der 5 Sitzung zehn (Triest war hinzugekommen) Ständevertreter anwesend. Die gewählten Vertreter trafen sich vom 10. April bis zum 17. April und berieten sich in sechs Sitzungen.

Der ständische Zentralausschuss beriet Entwürfe

  • einer Reichsverfassung
  • einer Verfassung
  • einer Gemeindeordnung
  • eines Gesetzes zur Ablösung der Grundlasten und des Robots

Weitere Entwicklung

Die Regierung entschied sich, den Verfassungsentwurf des ständischen Zentralausschusses am 25. April 1848 als Pillersdorfsche Verfassung als Oktry zu erlassen. Die Verfassung wurde als zu wenig liberal kritisiert und sie war daher nicht geeignet, die revolutionäre Stimmung zu beruhigen. Am 15. Mai 1848 wurde die Pillersdorfsche Verfassung daher zum Provisorium erklärt und ein Reichstag als verfassungsgebende Versammlung gewählt. Auch dessen Kremsierer Entwurf einer Verfassung war nicht erfolgreich, letztlich entstand die Oktroyierte Märzverfassung.

Mitglieder

Name Provinz Anmerkung
Albert Graf MontecuccoliNiederösterreichLandtagsmarschall
Andreas Freiherr von StifftNiederösterreich
Georg Ritter von MitisNiederösterreich
Dr. Anton HyeNiederösterreich
Dr. Joh. Kaspar SeillerNiederösterreich
August Graf BreunerNiederösterreich
Karl Ritter von KleyleNiederösterreich
Anton Freiherr von DobelhoffNiederösterreich
Dr. Alexander BachNiederösterreich
Franz ForsterOberösterreichStadtsyndikus von Vöcklabrunn
Anton Ritter von SpaunOberösterreich
Dr. Karl WiserOberösterreich
Joh. Nep. Freiherr von StiebarOberösterreich
Mathias GschnitzerSalzburgBürgermeister von Salzburg
Dr. Max von TarnoczySalzburg
Dr. Aloys FischerSalzburg
Wilhelm Graf KuenburgSalzburg
Alois NordSteiermarkMagistratsrat
Ignatz Graf AttemsSteiermark
Karl Graf GleispachSteiermark
Dr. Anton von WasserfallSteiermark
Franz Ritter von KalchbergSteiermark
Wolfgang Graf StubenbergSteiermark
Georg Graf StockauMähren
Dr. Josef StellaMähren
Dr. Franz MandelblühMähren
Albert Ritter von NeuwallMähren
Dr. Franz Ritter von ScharschmidtSchlesien
Dr. Franz HeinSchlesien
Wilhelm Ritter von BadenfeldSchlesien
Dr. Anton DemelSchlesien
Karl Graf LondronKärnten
Adolf Ritter von TschabuschniggKärnten
Dr. Josef JaneschKärnten
Josef ThalerKärnten
Andreas Graf HohenwarthKrain
Anton Freiherr von CodelliKrain
Dr. BurgerKrainAdvokat
Dr. OrelKrainAdvokat
Dr. Johannes SchulerTirol
Dr. Alfred von WidmannTirol
Dr. Johann Konrad PlattnerTirol
Theodor Freiherr von SackenTirolSchriftführer

Literatur

  • Karl Hugelmann: Der ständische Zentralausschuß in Österreich im April 1848; in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, Band 12, 1913, S. 170–260, Digitalisat
  • Sitzung des ständischen Centralausschusses zur Berathung über die Reform der Provinzial-Stände-Institute, 1848, Digitalisat
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