Stadtpfleger (zusammengesetzt aus Stadt und Pfleger (Mittelalter); im Lateinischen: Procurator civitatis) war in der Frühen Neuzeit im süddeutschen Sprachraum in den Reichsstädten die Amtsbezeichnung für das Stadtoberhaupt und den Ratsvorsitzenden, den Stadtbürgermeister. In der Reichsstadt Augsburg waren jeweils zwei amtierend (daher am Beispiel Johann Jacob Rembolds und Markus Welsers auch Duumvir genannt).
Geschichte
Mit Übernahme der Augsburger Vogtei durch König Rudolf von Habsburg verschwand das in der Zeit des Interregnums entstandene Amt des Bürgermeisters älteren Typs in Augsburg; der königliche Vogt war nun wieder das Oberhaupt der Stadt.
Mit Einführung der Karolinischen Regimentsordnung (1548) durch Kaiser Karl V. wurde die offizielle Amtsbezeichnung Stadtpfleger; diese wurde bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit mit dem Reichsdeputationshauptschluss beibehalten.
Die beiden Stadtpfleger wurden bis 1548 alljährlich durch den Kleinen Rat neu gewählt. Nach 1548 wurden die Stadtpfleger auf Lebenszeit gewählt. Bis 1368 und nach 1548 konnten nur Patrizier (die in der Reichsstadt Augsburg dem Reichsadelsstand angehörten) dieses Amt bekleiden; in der Ära der Zunftverfassung war es mit je einem Patrizier und einem Zunftmitglied besetzt; 1648 (Ende des Dreißigjährigen Kriegs) wurde die konfessionelle Parität eingeführt.
Literatur
- Ernst Schumann: Verfassung und Verwaltung des Rates in Augsburg 1276-1368, Kiel Dissertation 1905.
- Ingrid Bátori: Die Reichsstadt Augsburg im 18. Jahrhundert, 1969
- Hans-Georg Hofacker: Die schwäbischen Reichslandvogteien im späten Mittelalter, 1980.
- Wolfram Baer: Die Entwicklung der Stadtverfassung 1276-1368, in: Geschichte der Stadt Augsburg von der Römerzeit bis zur Gegenwart, 1985, S. 146–150.
- Fritz Peter Geffcken: Soziale Schichtung in Augsburg 1396-1521, 1995, München Dissertation 1983.
Weblinks
- Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stadtpfleger (Abgerufen am 14. Mai 2023.)
- Stadtlexikon Augsburg: Stadtpfleger (Abgerufen am 14. Mai 2023.)