Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Sudanrot 7B | ||||||||||||||||||
Andere Namen | |||||||||||||||||||
Summenformel | C24H21N5 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelroter Feststoff | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 379,46 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt |
130 °C (Zersetzung) | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Sudanrot 7B ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Bisazofarbstoffe. Sie gehört zu den Sudanfarbstoffen und zur anwendungstechnischen Gruppe der Lösungsmittelfarbstoffe.
Verwendung
Sudanrot 7B wird als Farbstoff in der Mikroskopie verwendet. Es wurde auch als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt.
Das deutsche Mineralölsteuergesetz schrieb in seiner ursprünglichen Fassung von 1964 zur Markierung von steuerbegünstigten Mineralölen (zum Beispiel Heizöl) Sudanrot 7B (Solvent Red 19) als Farbstoff vor. Die Verbindung ist ein Pulverfarbstoff, so dass seine Verarbeitung mit einigen Nachteilen verbunden ist, z. B. Expositionsgefahr in Produktion und Verarbeitung, zeitraubende Lösevorgänge und unzureichende Kältestabilität der hergestellten Vorlösungen. Mit der Zulassung von modifizierten Farbstoffen wurde 1977 das Mineralölsteuergesetz den aktuellen technischen und gewerbehygienischen Erfordernissen angepasst. Seit diesem Zeitpunkt werden Flüssigfarbstoffe verwendet und verarbeitet.
Sicherheitshinweise
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft die Farbstoffe Sudan I–IV und Sudanrot 7B als Karzinogen der Gruppe 3 ein. Die in Gruppe 3 enthaltenen Substanzen werden als wahrscheinlich nicht krebsauslösend beim Menschen eingestuft.
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 5 Datenblatt Sudan Red 7B, Dye content 95 % bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. November 2016 (PDF).
- ↑ Werner Franke: Prüfung von Papier, Pappe, Zellstoff und Holzstoff Band 2: Mikroskopische und photometrische Verfahren. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-51105-9, S. 89 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Amram Eshel, Tom Beeckman: Plant Roots The Hidden Half, Fourth Edition. CRC Press, 2013, ISBN 978-1-4398-4648-3, S. 4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ J. Schormüller: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-642-65778-8, S. 310 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Technische Regeln für Gefahrstoffe, Verwendungsbeschränkungen für Azofarbstoffe, die in krebserzeugende aromatische Amine gespalten werden können (TRGS 614). (PDF) Anlage 2: Farbstoffe zur Markierung von Mineralölen. In: Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, März 2001, S. 10–11, abgerufen am 21. November 2019.
- ↑ The IARC Monographs: Updated Procedures for Modern and Transparent Evidence Synthesis in Cancer Hazard Identification. (pdf) In: J Natl Cancer Inst. 9. September 2019, S. 36, abgerufen am 10. April 2020 (doi:10.1093/jnci/djz169).