Basisdaten | |
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Titel: | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen |
Abkürzung: | TV-H |
Unterzeichnung: | 1. September 2009 |
Inkrafttreten: | 1. Januar 2010 |
Letzte Änderung durch: 1) | |
Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | 1. August 2022 |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! |
Der TV-H – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen ist ein ausschließlich im Land Hessen gültiger Tarifvertrag, der inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übereinstimmt.
Hintergrund
Der TV-H hat den bis dahin in Hessen noch geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) zum 1. Januar 2010 abgelöst.
Besonderheiten
Eine wesentliche Abweichung gegenüber dem TV-L findet sich in §23a, der eine Kinderzulage regelt, die es zwar in den zuvor für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen BAT, MTArb und BMT-G bereits gab, die aber keinen Eingang in die Nachfolgeverträge TVöD und TV-L gefunden haben. Der TV-H stellt insofern eine Ausnahme unter den aktuell im öffentlichen Dienst in Deutschland geltenden Tarifverträgen dar.
Weitere Tarifverträge im Umfeld des TV-H
Vollständigkeit ist nicht gegeben.
TV LandesTicket Hessen
Ein sogenanntes Landesticket wurde mit dem Tarifvertrag über die Nutzung des LandesTicket Hessen durch Beschäftigte des Landes Hessen (TV LandesTicket Hessen) 2017 vereinbart, dieser trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Hiermit können die meisten Beschäftigten des Landes Hessen den öffentlichen Personennahverkehr des Landes nutzen. Diese Vereinbarung gilt bis 2024. Die Regelung ist auch auf beamtete Bedienstete, Richter und weitere Gruppen ausgeweitet worden. Das Landesticket gilt teilweise auch in angrenzenden Gebieten.
Weblinks
Informationsseiten von Gewerkschaften (Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern):
- TV-Hessen (TV-H), Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-H), Tarifvertrag über die Eingruppierung der Lehrkräfte (TV EGO-L-H) und ergänzende Tarifverträge – Stand 1. August 2022 –, Stand 8. März 2023.
- Informationen zum TV-H von ver.di, Landesbezirk Hessen, Stand 8. März 2023.
- Neue Lehrkräfte-Entgeltordnung ab 1. August 2022, Informationen der GEW Hessen, Stand 8. März 2023.
Informationsseiten des Landes Hessen (Arbeitgeber):
- Tarifrecht des Landes Hessen und Informationen zur bislang letzten Tarifrunde 2021, allgemeiner Überblick, Stand 8. März 2023.
- Die aktuellen durchgeschriebenen Fassungen der für die Allgemeine Verwaltung des Landes Hessen geltenden Tarifverträge sowie die jeweils vereinbarten Änderungstarifverträge einschließlich Entgeltordnungen, auch für weitere Bereiche wie z.B. Pflege oder Schule, Stand 8. März 2023.
- Entgelte, Zulagen und Zuschläge für den Allgemeinen Bereich und den Forstbereich des Landes Hessen, Stand 8. März 2023.
Informationen von dritter Seite:
- Entgeltrechner zum TV-H, Stand 8. März 2023.
Einzelnachweise
- ↑ Informationen des Landes Hessen (Arbeitgeber / Dienstherr), Stand 8. März 2023; Tarifvertrag über die Nutzung des LandesTicket Hessen durch Beschäftigte des Landes Hessen (TV LandesTicket Hessen), Stand 10. März 2023.