Der Tannerhandel ist ein nach seinem Hauptakteur Konrad Tanner benannter Konflikt zwischen den neu gebildeten Ständen Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden in den Jahren 1598 und 1599.

Aufgrund des Landteilungsvertrags von 1597 verfügte Ausserrhoden die Durchsetzung des Mehrheitsprinzips in Glaubenssachen. Es stellte die Katholiken vor die Wahl, zu konvertieren oder das Land zu verlassen. Dies fochten führende Innerrhoder Politiker um Tanner mit Unterstützung der Fürstabtei St. Gallen und der sieben katholischen Orte an, obwohl Innerrhoden seinerseits die Reformierten schon zehn Jahre früher weggewiesen hatte.

Ausserrhoden ging es deshalb um Gleichbehandlung und die Würdigung der 1597 erlangten Selbstständigkeit. Der innerrhodische Protest gründete im konfessionellen Eifer und der noch nicht vollzogenen Akzeptanz eines unabhängigen Ausserrhoden.

Gestärkt durch einen Entscheid der Landsgemeinde vom 6. Mai 1599, setzte Ausserrhoden seine Position vor der Tagsatzung schliesslich durch.

Literatur

  • Walter Schläpfer: Appenzeller Ausserrhoden: Von 1597 bis zur Gegenwart (= Appenzeller Geschichte. Band 2). Hrsg. vom Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Appenzell/Herisau 1972, S. 30–35.
  • Hermann Grosser, Norbert Hangartner: Appenzell Innerrhoden: Von der Landteilung 1597 bis ins 20. Jahrhundert (= Appenzeller Geschichte. Band 3). Appenzell/Herisau 1993, S. 14–20.
Diese Fassung des Artikels basiert auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht. Sollte der Artikel so weit überarbeitet und ausgebaut worden sein, dass er sich erheblich vom HLS-Artikel unterscheidet, wird dieser Baustein entfernt. Der ursprüngliche Text und ein Verweis auf die Lizenz finden sich auch in der Versionsgeschichte des Artikels.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.