Titularrat war früher jener Ratstitel, der kein bestimmtes Amt anzeigte.

Als Titularrat wurden somit gesehen:

Im Preußischen Hofrangreglement von 1878 rangierte der Titularrat in der fünften Rangklasse der Räte, der geheime Hof-, Kommerzienrat usw. in der vierten Rangklasse.

Im Russischen Kaiserreich war der Titulärrat (Tituljarnyi sowetnik) hingegen ein eigener ziviler Rang der Klasse 9 in der Rangtabelle. Der nächsttiefere Rang war Kollegiensekretär, der nächsthöhere war Kollegienassessor.

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