Als Kanzelle, früher auch Cancelle, wird bei der Orgel eine Kammer in der Windlade bezeichnet, in die je nach Bauart durch Drücken einer Taste (Tonkanzelle) oder durch Ziehen eines Registers (Registerkanzelle) Luft eingelassen wird, die zu den Orgelpfeifen weitergeleitet wird.
Bei Harmonikainstrumenten bezeichnet eine Kanzelle nicht nur die Luftführung zu einer oder zwei Stimmzungen, sondern ebenfalls den Raum, in den durch einen Schlitz die Stimmzunge hineinschwingt. Bei Handharmonikas und Melodicas wird durch Tasten die Luftzufuhr und -abfuhr zu den Kanzellen einzelner Töne geregelt, bei der Mundharmonika werden die Kanzellen direkt mit dem Mund mittels Atmung angespielt, wobei auch mit der Zungenspitze Kanzellenöffnungen abgedeckt werden können zwecks Spielen der Töne nicht benachbarter Kanzellen. Die Kanzelle hat zwei Öffnungen, in der auf dem Kanzellenkörper montierten Stimmplatte den Schlitz, der zu 99 % von der Stimmzunge überdeckt wird, und im rechten Winkel dazu angeordnet die Kanzellenöffnung.
Einzelnachweise
- ↑ Orgel-Lexikon (Memento des vom 29. September 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Ton- und Registerkanzellen (Memento des vom 29. September 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf orgel-information.de