Mit dem Apostolischen Schreiben Totius orbis (deutsch Der ganzen Welt) in Form eines Motu Proprio, vom 9. November 2005, promulgierte Papst Benedikt XVI. einige neue Verfügungen für die Basiliken San Francesco und Santa Maria degli Angeli in Assisi.
Bestimmungen
Zwecks Koordinierung und Gewährleistung des pastoralen Dienstes in den oben erwähnten Basiliken sowie dem angeschlossenen Kloster, aber auch der Seelsorgearbeit in der Diözese Assisi-Nocera Umbra-Gualdo Tadino lag dem Papst daran, die von seinem Vorgänger Paul VI. (Motu proprio: „Inclita toto“ vom 8. August 1969) festgelegten Regeln an die heutigen Bedingungen anzupassen.
Legat und Jurisdiktion
„I. Für die Basilika des hl. Franziskus und das angeschlossene Kloster sowie für die Basilika »Santa Maria degli Angeli« bestimmen Wir zu Unserem Legaten einen Kardinal der Heiligen Römischen Kirche, der, auch wenn er nicht die Jurisdiktionshoheit besitzt, die Aufgabe haben wird, durch seine moralische Autorität für die ungebrochene Fortdauer der engen Bande der Gemeinschaft zwischen den Heiligen Stätten zum Gedächtnis des Poverello von Assisi und diesem Apostolischen Stuhl zu sorgen. Er wird bei den Gottesdiensten, die er an hohen kirchlichen Feiertagen leitet, den Päpstlichen Segen erteilen können.“
„II. Der Bischof von Assisi-Nocera Umbra-Gualdo Tadino wird von nun an über die von Rechts wegen für die Kirchen und Ordenshäuser vorgesehene Jurisdiktionshoheit verfügen, was sämtliche pastorale Tätigkeiten betrifft, welche die Franziskaner-Konventualen der Basilika des hl. Franziskus und die Minderbrüder von »Santa Maria degli Angeli« ausüben.“
Ordensgemeinschaften
„III. Für alle Initiativen, die irgendeinen pastoralen Bezug haben, müssen die Patres der genannten Orden das Einverständnis des Bischofs von Assisi-Nocera Umbra-Gualdo Tadino einholen und erhalten. Dieser aber wird für die Initiativen, die die Region Umbrien betreffen, die Meinung des Vorsitzenden der Umbrischen Bischofskonferenz oder, wenn es sich um weiterreichende Initiativen handelt, die Meinung des Vorsitzenden der Italienischen Bischofskonferenz hören.“
„IV. Was die Feier der Sakramente in den genannten Basiliken betrifft, so gelten die Normen des Codex des kanonischen Rechtes und die in der Diözese Assisi-Nocera Umbra-Gualdo Tadino gültigen Normen.“