Mobiler Seefunkdienst (Ultrakurzwelle)
Frequenzbereich 156 bis 162 MHz
Reichweite ca. 30 sm
Not-/Anruffrequenz Kanal 16 / 156,800 MHz
DSC-Alarmfrequenz (Not/Dringlichkeit/Sicherheit) Kanal 70 / 156,525 MHz
DSC-Routineanrufe in Richtung Land Kanal 70 / 156,525 MHz
DSC-Routineanrufe in Richtung Schiff Kanal 70 / 156,525 MHz
Notwendiges Funkbetriebszeugnis
Berufsschifffahrt Restricted Operator’s Certificate
Sportschifffahrt Short Range Certificate

Der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle ist ein Teil des mobilen Seefunkdienstes, der ausschließlich für Funkverkehr über Ultrakurzwelle vorgesehen ist.

Geschichte

Bis 1972 existierten im mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle 28 Kanäle, denen jeweils eine feste Frequenz zugeordnet war. 1972 gelang es, durch verbesserte Funkgerätetechnik die Frequenzabstände der Kanäle zu halbieren. Dadurch entstanden zwischen den Frequenzen der bereits existierenden Kanäle die zusätzlichen Kanäle 60 – 88.

Voraussetzung für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW

Grundsätzlich hat jedes Wasserfahrzeug auf Seeschifffahrtsstraßen die Möglichkeit, am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilzunehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme war bis zum 31. Mai 2013 ein für den Seefunk zugelassenes Funkgerät und eine Frequenzzuteilungsurkunde. Seit dem 1. Juni 2013 sind die Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Die tatsächliche Nutzungserlaubnis ist von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig. Die schon ausgestellten Urkunden bleiben bis zur Beantragung einer Änderung der Nummernzuteilung gültig. Ein Tausch der bestehenden Urkunden durch neue Nummernzuteilungsurkunden ist daher nicht vorgesehen.

Des Weiteren muss der Schiffsführer im Besitz eines ausreichend gültigen Funkbetriebszeugnisses sein. Für den Funkverkehr auf See auf UKW ist für die Berufsschifffahrt das ROC und für die Sportschifffahrt das SRC als Funkzeugnis vorgeschrieben.

Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen am mobilen Seefunkdienst auf UKW teilnehmen.

Die Funkkanäle und deren Frequenzen und Modulationsarten

Für den mobilen Seefunkdienst ist der Frequenzbereich von 156 bis 162 MHz auf UKW vorgesehen. In diesem Frequenzbereich gibt es festgelegte Frequenzen, auf denen gefunkt werden kann. Die einzelnen Kanäle haben eine feste Frequenz und eine feste Bezeichnung. Manche Kanäle sind für eine bestimmte Verwendung vorgeschrieben.

Kanal Verwendung See- funkstelle Küsten- funkstelle Schiff–Schiff Simplex /Duplex Öffentlicher Nachrichtenaustausch
60 156,025 160,625 D X
01 156,050 160,650 D X
61 156,075 160,675 D X
02 156,100 160,700 D X
62 156,125 160,725 D X
03 156,150 160,750 D X
63 156,175 160,775 D X
04 156,200 160,800 D X
64 156,225 160,825 D X
05 156,250 160,850 D X
65 156,275 160,875 D X
06 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,300 X S
66 156,325 160,925 D X
07 156,350 160,950 D X
67 156,375 156,375 X S
08 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,400 X S
68 156,425 156,425 S
09 156,450 156,450 X S
69 In Deutschland für die Sportschifffahrt 156,475 156,475 X S
10 156,500 156,500 X S
70 Digitaler Selektivruf für Not, Sicherheit und Anrufe 156,525 156,525 -
11 156,550 156,550 S
71 156,575 156,575 S
12 156,600 156,600 S
72 In Deutschland für die Sportschifffahrt, international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,625 X S
13 156,650 156,650 X S
73 156,675 156,675 X S
14 156,700 156,700 S
74 156,725 156,725 S
15 Funkverkehr an Bord (max 1 W) 156,750 156,750 X S
75 Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft. 156,775 S
16 Not, Sicherheit und Anrufe 156,800 156,800 S
76 Funkverkehr, der ausschließlich die Navigation betrifft. 156,825 S
17 Funkverkehr an Bord (max 1 W) 156,850 156,850 X S
77 international ausschließlich für den Schiff-Schiff-Verkehr 156,875 X S
18 156,900 161,500 D X
78 156,925 161,525 D X
1078 156,925 S
2078 Nutzung in Deutschland nicht zulässig 161,525 S
19 156,950 161,550 D X
1019 156,950 S
2019 Nutzung in Deutschland nicht zulässig 161,550 S
79 156,975 161,575 D X
1079 156,975 S
2079 Nutzung in Deutschland nicht zulässig 161,575 S
20 157,000 161,600 D X
1020 157,000 S
2020 Nutzung in Deutschland nicht zulässig 161,600 S
80 157,025 161,625 D X
21 157,050 161,650 D X
81 157,075 161,675 D X
22 157,100 161,700 D X
82 157,125 161,725 D X
23 157,150 161,750 D X
83 157,175 161,775 D X
24 157,200 161,800 D X
84 157,225 161,825 D X
25 157,250 161,850 D X
85 157,275 161,875 D X
26 157,300 161,900 D X
86 157,325 161,925 D X
27 157,350 161,950 D
87 157,375 S
28 157,400 162,000 D
88 157,425 S
AIS 1 Datenübermittlung des Automatic Identification System (AIS) 161,975 161,975 -
AIS 2 Datenübermittlung des Automatic Identification System (AIS) 162,025 162,025 -

Modulationsart

Beim mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle wird für den Sprechfunk Frequenz- bzw. Phasenmodulation (F3E/G3E) benutzt; das betrifft alle Kanäle außer 70, AIS1 und AIS2. Für DSC auf Kanal 70 wird G2B benutzt (ein FSK-modulierter Hilfsträger wird auf die VHF-Frequenz phasenmoduliert). AIS benutzt GMSK.

Simplex und Duplex

Beim mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle wird zwischen Simplex- und Duplex-Sprechverfahren unterschieden.

Simplex

Das Simplex-Sprechverfahren erfolgt auf einer einzigen Frequenz. Das bedeutet, dass immer nur eine Funkstelle sprechen kann, während die andere hört. Senden beide Funkstellen gleichzeitig, hören beide Funkstellen nichts. Seefunkstellen und Küstenfunkstellen benutzen die gleiche Frequenz. Gespräche auf Simplexkanälen können grundsätzlich von allen Seefunkstellen gehört werden, daher ist auch der Notkanal 16 ein Simplex-Kanal.

Duplex

Beim Duplex-Sprechverfahren benutzen die jeweiligen Funkstellen (z. B. Seefunkstelle und Küstenfunkstelle) zwei unterschiedliche Frequenzen, die beide zu einem Kanal gehören. Dieses Verfahren ermöglicht der Küstenfunkstelle eine Kommunikation wie mit einem Telefon, eine Frequenz ist für den Empfang zuständig, die andere Frequenz für das Senden. Beim Duplexverfahren schalten sich die Funkgeräte der Seefunkstellen (Semi-Duplex) automatisch auf die Empfangsfrequenz der Küstenfunkstelle (RX). Nur dann, wenn die Sprechtaste gedrückt wird, schaltet das Funkgerät auf die eigene Sendefrequenz (TX). Dieses Verfahren macht das Umschalten zwischen Senden und Empfangen für die Küstenfunkstellen überflüssig. Außerdem verhindert das Duplexverfahren, dass Seefunkstellen ungewollt Aussendungen von anderen Seefunkstellen mithören. Nur die Aussendungen der Küstenfunkstellen können im Duplexverfahren grundsätzlich von allen mitgehört werden. Oftmals sendet die Küstenfunkstelle allerdings das auf seiner Empfangsfrequenz empfangene auf seiner Sendefrequenz.

Allgemeine Informationen für die Schifffahrt, wie Wetterberichte oder Navigationswarnungen, werden von Küstenfunkstellen für gewöhnlich auch auf Duplexkanälen gesendet. Sie können dadurch nicht von Schiffen gestört werden, die während der Aussendung auf dem gleichen Kanal senden. Wichtige Informationen werden auf Kanal 16 angekündigt.

Reichweite

Die Reichweite der Ultrakurzwellen ist durch den Horizont der elektromagnetischen Wellenausbreitung beschränkt. Dieser entspricht nicht dem optischen Horizont für das sichtbare Licht, da der Brechungsindex der Erdatmosphäre für den UKW-Frequenzbereich mit der Höhe über Grund abnimmt. In der Praxis bedeutet das, dass die Reichweite maßgeblich von der Höhe der Antenne abhängt. Schiffe, auf denen die Antenne an einer möglichst hohen Stelle angebracht ist (Berufsschiff, Segelyacht), können bis zu einer Reichweite von ca. 30 Seemeilen (ca. 56 Kilometer) untereinander funken. Die Reichweite über Digital Selective Calling ist etwa doppelt so weit.

Kosten

Es gibt private Küstenfunkstellen, die kostenpflichtige Dienste anbieten. Außerdem verlangt die ausstellende Behörde der Frequenzzuteilungsurkunde (in Deutschland die Bundesnetzagentur) seit dem 1. Juni 2013 Nummernzuteilungsurkunden (Ship Station Licence), was im Falle der Zuteilung durch die Bundesnetzagentur mit jährlichen Beiträgen für die Nummernzuteilung verbunden ist. Die Beiträge liegen üblicherweise bei unter 20 € jährlich. Auch für die Ausstellung bzw. Änderung einer Urkunde werden einmalig (Bearbeitungs-)Gebühren erhoben, deren Höhe auf der Internetseite der Bundesnetzagentur, Bereich Seefunk, erläutert ist.

Anwendungsbereich

Aufgrund der geringen Reichweite des UKW-Seefunks wird der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle in der Berufsschifffahrt hauptsächlich für den bordinternen Funkverkehr und den Funkverkehr mit Revierfunkzentralen, Verkehrsleitstellen, dem Schiffslenkungsfunkdienst, Lotsen, Häfen und Schleusen sowie dem Funkverkehr mit anderen Schiffen in dicht befahrenen Verkehrsgebieten eingesetzt.

In der Sportschifffahrt dient der mobile Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle als Notrufsender, als Informationsquelle für Wetter und nautische Warnnachrichten, dem Kontakt mit Revierfunkzentralen, Häfen und Schleusen, der Absprache von Manövern mit anderen Schiffen und auch der sozialen Kommunikation.

Einzelnachweise

  1. Bundesnetzagentur: Seefunk/Binnenschifffahrtsfunk. Abgerufen am 5. Mai 2016.
  2. Allgemeinzuteilung von Frequenzen für mobile Funkanwendungen des See- und Binnenschifffahrtsfunks. (pdf) Bundesnetzagentur, 15. März 2017, abgerufen am 8. August 2022.
  3. Hinweisezu UKW-Sprechfunkgerätendes Seefunkdienstes, BNetzA 224-15. (pdf) Bundesnetzagentur, 3. Mai 2017, abgerufen am 25. Januar 2020.
  4. ITU: RECOMMENDATION ITU-R M.493-11: Digital selective-calling system for use in the maritime mobile service. ITU 2004
  5. ITU Recommendation ITU-R M1371.5, Technical characteristics for an automatic identification system using time division multiple access in the VHF maritime mobile frequency band. ITU 2014
  6. Recommendation ITU-R P.453-9: The radio refractive index: its formula and refractivity data, ITU 2003
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