Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung
Special Rapporteur on the right to food
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel Food
Leitung Michael Fakhri
Kanada Kanada seit 2020
Gegründet 17. April 2000
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung wurde geschaffen, um weltweit eine angemessene Ernährung zu gewährleisten. Dies ist ein in Art. 11 UN-Sozialpakt gewährtes Recht und die Staaten haben sich vertraglich dazu verpflichtet dieses Grundrecht allen Menschen zu gewährleisten.

Das UN-Mandat

Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 17. April 2000 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde, ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 21. März 2019.

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er führt auch Anschlussverfahren durch, in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte für den UN-Menschenrechtsrat.

Amtsinhaber

Siehe auch

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/2000/10. UN-Menschenrechtskommission, 17. April 2000, abgerufen am 8. April 2019.
  2. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  3. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/40/7. UN-Menschenrechtsrat, 5. April 2019, abgerufen am 3. Juli 2021.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  7. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  9. 1 2 Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. 1 2 Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.