Die Umsatzsteuererklärung ist eine jährliche Steuererklärung, die ein Unternehmer der Umsätze im Sinne des § 1 UStG ausführt, nach § 18 Abs. 3 UStG abzugeben hat.
Regelmäßig ist die Umsatzsteuererklärung nach § 149 Abs. 2 AO bis zum Ende des siebten Monats nach Ablauf des Kalenderjahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wird der Steuerpflichtige durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten, verlängert sich die Abgabefrist auf das Ende des 14. Monats nach Ablauf des Kalenderjahres. Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft gelten besondere Fristen.
Die Erklärung ist seit 2011 nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln und die abzuführende Steuer selbst zu berechnen (Selbstveranlagung).
Die jährliche Zahllast ergibt sich aus der abzuführenden Umsatzsteuer abzüglich der abzugsfähigen Vorsteuer und der im Besteuerungszeitraum in Umsatzsteuervoranmeldungen erklärten Umsatzsteuerzahllast.