Als Unerlaubte Entfernung gilt:
- beim Militär das befehlswidrige Fernbleiben von der Truppe; siehe Unerlaubte Entfernung (Militär)
- im Straßenverkehr das rechtswidrige Verlassen eines Unfallortes; siehe Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Siehe auch:
- Fahnenflucht
- Eigenmächtige Abwesenheit
- Entfernung von der Truppe, Erzählung von Heinrich Böll
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