Verbändevereinbarung bezeichnet verschiedene vertragliche Vereinbarungen zwischen Verbänden:

  • in der Energiewirtschaft verschiedene Vereinbarungen zur Netzdurchleitung von Strom und Gas, siehe Verbändevereinbarung (Energiewirtschaft)
  • in der Heiztechnik die Vereinbarung zwischen Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZSHK), sowie eine ähnliche Vereinbarung zwischen ZIV und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk
  • in der Gebäudetechnik eine Vereinbarung zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk
  • im Mobilfunk die Vereinbarung zwischen kommunalen Verbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) und deutschen Mobilfunknetzbetreiber zum Mobilfunknetzausbau
  • im Holzbau eine Vereinbarung zwischen dem Bund Deutscher Zimmermeister und dem Verband der Deutschen Säge- und Holzindustrie (VDS) zu den technischen Eigenschaften von Bauholz (später DIN 4074)
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.