Man spricht von verdunkeltem Adel, wenn der Adel einer Familie nach mehr als zwei Generationen nicht mehr geführt wurde. Dabei konnte es vorkommen, dass er vergessen wurde. Bei Bekanntwerden des ursprünglichen Adels konnte er rechtlich wieder aufgenommen werden, wobei aber faktisch im Allgemeinen von den Adelsbehörden eine Bestätigung erlassen wurde.

Literatur

  • Dr. Baring: Kann verdunkelter Adel noch in die Adelsbücher eingetragen werden?, in: „Der deutsche Herold“ 1925, Seit 34ff und 53ff
  • Hasso von Dewitz: Der Nichtgebrauch des Adels und seine Abgrenzung, Eigendruck 1993
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