Die Vereinbarung über Gemeinschaftspatente (VüGP) ist am 15. Dezember 1989 von den zwölf damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet worden, aber bisher noch nicht in Kraft getreten. Hauptbestandteil der VüGP ist das Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ), durch das ein Gemeinschaftspatent als einheitliches Patent für alle EG-Staaten geschaffen werden sollte. Diesem GPÜ sind in der VGP einige zusätzliche Protokolle beigefügt.

Derzeit wird in der Europäischen Union angestrebt, das Gemeinschaftspatent durch eine Verordnung des Rates einzuführen. Voraussichtlich im Jahr 2022 oder 2023 wird es als Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in teilnehmenden Mitgliedsstaaten in Kraft treten (Stand: März 2022).

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