Im Gesundheitswesen werden gelegentlich Stellen als Versorgungsassistent angeboten. Diese (nicht geschützte) Berufsbezeichnung steht beispielsweise für:
- eine Zusatzqualifikation für Medizinische Fachangestellte oder andere Gesundheitsberufe zur Unterstützung der hausärztlichen Versorgung, die diese Mitarbeiter befähigen soll, delegierbare Aufgaben z. B. Wundversorgung und Blutdruckkontrolle vom Hausarzt zu übernehmen, insbesondere selbstständig Hausbesuche durchzuführen. Gemäß § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V kann das abgerechnet werden. Die genauen Bezeichnungen variieren je nach Bundesland, z. B. „Versorgungsassistent in der Hausarztpraxis“ (VERAH), „Entlastender Versorgungsassistent“ (EVA), „Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in“ (NÄPA), oder „Arztentlastende Gemeindenahe E-Health-gestützte Systemintervention“ (AGnES). Die Bundesärztekammer hat das Fortbildungscurriculum festgelegt. Seit 2015 enthält der EBM Gebühren für delegierte Hausbesuche durch Nichtärzte (Kapitel 38). Wenn es sich um qualifizierte Versorgungsassistentinnen handelt, sind Zuschläge möglich, nämlich die Gebührenordnungspositionen 38200/38205 (ca. 9 Euro). Die Vorgaben dafür regelt die sogenannte Delegations-Vereinbarung.
- eine Tätigkeit im Bereich Wirtschafts- und Versorgungsdienst bzw. für die Logistik in Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen, d. h. zur Entlastung des Pflegepersonals oder von Medizinprodukteherstellern eingesetztes Versorgungsassistenten zur Versorgung von Kunden mit Verbrauchsmaterialien und deren Einräumung. Je nach Unternehmen fallen unterschiedliche Tätigkeiten an. Der Versorgungsassistent bzw. Modulassistent ist dabei für das Materialmanagement (medizinischer Bedarf, Wirtschaftsbedarf und die Modulversorgung der Pflegestationen) unter Einsatz von Warenwirtschaftssystemen und Barcodescannern sowie Lagertätigkeiten, Hol- und Bringdienste und die Unterstützungsprozesse Entsorgung, Speisenlogistik, Wäscheversorgung, Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben zuständig. Der OP-Versorgungsassistent wird überwiegend im sterilen Bereich der Operationsabteilung für das Materialmanagement (Bestellung von medizinischem Bedarf, Kontrolle des Implantatelagers, Sterilgutkontrollen, Betreuung des Modulversorgungssystems, Vorbereiten von Fallwagen, Bereithalten von notwendigen Lagerungshilfsmitteln für die Operation, Vorbereitung der Patiententische im OP) sowie beim Ein- und Ausschleusen von Patienten im OP eingesetzt. Die Mitarbeiter kommen häufig aus den Berufen Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist, Lagerhalter, Pflegehelfer, Medizinischer Fachangestellter oder sind Quereinsteiger bspw. auch mit Kenntnissen von Medikalprodukten.
Siehe auch
- Arztassistent (englisch physician assistant), der nach Studium mit Bachelor-Abschluss einfache ärztliche Tätigkeiten ausführen darf, z. B. OP-Assistenz unter Verantwortung eines approbierten Arztes.
Einzelnachweise
- ↑ §87 SGB V
- ↑ VERAH® Fortbildung. Infoseite des Instituts für hausärztliche Fortbildung im deutschen Hausärzteverband e.V. (abgerufen am 12. Juli 2018)
- ↑ Fortbildung zur EVA – Entlastende Versorgungsassistentin. Infoseite der KV Nordrhein (abgerufen am 12. Juli 2018)
- ↑ Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in. Infoseite der Ärztekammer Schleswig-Holstein (abgerufen am 12. Juli 2018)
- ↑ Schmitt-Sausen N: Brandenburg: Pilotprojekt „agnes zwei“. Dtsch Arztebl 2011; 108(14): A-748
- ↑ Bundesärztekammer (2010): Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V (PDF; 1,1 MB)
- ↑ GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung: Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä). Inkraftgetreten 17. März 2009, aktueller Stand 1. Januar 2017 (PDF)
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