Verzicht steht für:
- Abstinenz, die Enthaltung von gewissen Aktivitäten
- Verzicht, im deutschen Prozessrecht ein Rückzug der Klage durch den Kläger, siehe Verzichtsurteil
- Verzicht, im österreichischen Zivilrecht ein einseitiger Schulderlass durch den Gläubiger, siehe Erlass (Privatrecht)
Siehe auch:
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