Als Strohwein (franz. vin de paille, ital. passito) bezeichnet man einen Wein, dessen Trauben nach der Lese auf Strohmatten oder Holzgestellen getrocknet werden, sodass ihr Zuckergehalt infolge der Wasserverdunstung steigt. Erst nach dieser Behandlung werden die Trauben gepresst. Wegen des hohen Zuckeranteils entsteht bei der anschließenden Vinifikation meist ein sehr schwerer, lange lagerfähiger Wein mit einem Alkoholgehalt von 14 % oder mehr.
Strohweine werden u. a. in Italien erzeugt (zu den berühmtesten gehört der Amarone della Valpolicella und der Recioto aus dem Valpolicella-Gebiet), aber auch in Frankreich (hier u. a. im Jura), Spanien, Österreich (z. B. Burgenland) und Zypern (Commandaria).
In Deutschland war die Herstellung von Strohweinen seit 1971 durch das Weingesetz verboten. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Weinmarktordnung am 1. August 2009 ist die Produktion von Strohwein in Deutschland wieder erlaubt. Da „Strohwein“ ein (durch Österreich und Italien) geschützter Begriff ist, darf er aber nicht so genannt werden. Ulrich Stein aus Bullay an der Mosel hat maßgeblich für den Strohwein gekämpft und nennt seinen Strohwein deswegen moselfränkisch „Striehween“.
In Österreich bezeichnet man Strohwein auch als Schilfwein. Laut Weingesetz 2009 müssen die Trauben vor der Kelterung mindestens 3 Monate auf Stroh oder Schilf lagern oder an Schnüren aufgehängt werden. Deren Saft muss schließlich ein Mostgewicht von mindestens 25 °KMW aufweisen. Weist der Saft bereits nach zwei Monaten Lagerung ein Mostgewicht von mindestens 30 °KMW auf, kann er bereits früher gekeltert werden.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Strohwein: Es gibt ihn wieder.
- ↑ BGBl. I Nr. 111/2009: Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009)
Literatur
- Jancis Robinson: Das Oxford Weinlexikon. 3. vollständig überarbeitete Auflage. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2007, ISBN 978-3-8338-0691-9.