Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.
Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.
Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.
Siehe auch: Virilstimme
Weblinks
- austroarchiv.com - Österreichisches Adelsrecht 1804-1918 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2021. Suche in Webarchiven.)
- „Der österreichische Föderalismus“ von Rudolf Hoke
- Tiroler Landesarchiv - Archivglossar (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2021. Suche in Webarchiven.)
Einzelnachweise
- ↑ Richterinnen und Richter in Österreich (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- ↑ Kurze Geschichte Siebenbürgens
- ↑ www.parlinkom.gv.at (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)
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