Visagist (vom französisch Visagiste, zusammengesetzt aus Visage, das Gesicht und dem Suffix -iste) ist eine Tätigkeitsbezeichnung für jemanden, der andere Menschen schminkt.

Die Bezeichnung Visagist ist als Berufs- beziehungsweise Tätigkeitsbezeichnung in Deutschland nicht geschützt. Kurse, Workshops, Seminare oder Ausbildungen an Privatschulen vermitteln Kenntnisse in Schminktechniken, Visagistik, Farbenlehre, Materialkunde, Zeichnen, dekorative Kosmetik, Anatomie des Gesichts. Die nächste Ausbildungsstufe ist die zum Maskenbildner.

Berufe in der Kosmetik

Visagist ist ebenso wie Kosmetiker der Klassifikation der Berufe 2010 (überarbeitete Fassung 2020) zugeordnet und in die Untergruppe „Berufe in der Kosmetik“ eingeteilt.

Berufe in der Kosmetik – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten
82322 Visagist/Visagistin
82322 Kosmetiker/Kosmetikerin
82322 Fachkosmetiker/Fachkosmetikerin

Fortbildungsprüfung

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bietet die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Make-up-Artist – Visagist (HWK) an.

Einzelnachweise

  1. Klassifikation der Berufe 2010 — überarbeitete Fassung 2020, Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. (PDF) In: statistik.arbeitsagentur.de. Bundesagentur für Arbeit, November 2021, abgerufen am 29. Mai 2023.
  2. Fortbildungsprüfung Geprüfter Make-Up Artist – Visagist (HWK). In: hwk-muenchen.de. Handwerkskammer für München und Oberbayern, abgerufen am 23. Mai 2022.
  3. Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Make-Up Artist – Visagist (HWK) / zur Geprüften Make-Up Artist – Visagistin (HWK). (PDF) In: hwk-muenchen.de. Abgerufen am 23. Mai 2022.
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