Ein Wahlsprengel ist die kleinste Verwaltungseinheit, die das österreichische Wahlrecht vorsieht, und entspricht einem Wahlbezirk in anderen Staaten.
In größeren Gemeinden soll die Unterteilung der Wahlkreise in Wahlsprengel den Wahlvorgang erleichtern. Dabei richtet sich die Größe des Wahlsprengels an der erwarteten Anzahl an Wählern pro Stunde. In Gemeinden mit weit auseinanderliegenden Ortsteilen soll die Unterteilung in Wahlsprengel den Weg des Wählers zum Wahllokal verkürzen.
Siehe auch: Wählerevidenz
Weblinks
- Europawahlordnung (siehe §40 Wahlsprengel) herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres (Österreich)
- Nationalrats-Wahlordnung 1992 (siehe §53 Wahlsprengel) herausgegeben vom Bundesministerium für Inneres (Österreich)
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