Ein Weiler ist eine Siedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht. Ein Weiler ist kleiner als ein Dorf, aber kompakter als eine Rotte und größer als eine Einzelsiedlung. Weiler waren in der Regel nie politische Einheiten.
Bedeutung
Etymologie
Das Wort Weiler ist im Mittelhochdeutschen in der Form wīler vorhanden und ist die eingedeutschte Form des mittellateinischen villare (‚Gehöft‘), das auf das Adjektiv villaris (‚zum Landgut gehörig, Landguts-‘) zurückgeht, einer Ableitung vom Substantiv villa (‚Landhaus eines Vornehmen, Landgut, Gutshof‘). Die Bezeichnung Weiler für kleine Ansiedlungen geht auf die Tatsache zurück, dass die nächst den vornehmen Landhäusern erbauten Personalunterkünfte ebenfalls zur villa gerechnet wurden und das Wort letztlich das gesamte Gebäudeensemble benannte.
Die im Süden und Westen des deutschen Sprachgebiets verbreiteten Formen -weiler und -wil als Grundwörter von Ortsnamen sind bereits im Althochdeutschen als wīlāri und wīlar vorhanden und gehen ebenfalls auf lateinisch villaris bzw. villa zurück. Entstanden ist diese Bezeichnungsweise durch den Umstand, dass römische Landgüter (villae) von den späteren germanischen Besitzern weiterhin mit dem lateinischen Wort bezeichnet wurden und das Wort so schon in nachrömischer oder althochdeutscher Zeit (ca. 750–1050) eingedeutscht wurde.
Sinnverwandte Begriffe
- Im badischen Raum steht das Wort Zinken für eine kleine Ansammlung von Höfen. Ein typischer Zinken ist beispielsweise der Baden-Badener Stadtteil Gaisbach.
- Das entsprechende westfälische Wort ist Drubbel. Drubbel liegen vorwiegend in Gegenden mit Streusiedlungen, dazu auch Bauerschaften.
- Im Bergischen Land wird ein Weiler als Hofschaft bezeichnet. Dabei handelte es sich ursprünglich um Siedlungen für Arbeiter, die in den abgelegenen, durch Wasserkraft betriebenen Hammer- oder Schleifwerken oder Mühlen arbeiteten und nicht täglich den mühsamen Weg von der Stadt zur Arbeit und zurück gehen konnten.
Der Weiler als Siedlungsform
Ein Weiler hat – im Gegensatz zu einem Dorf – in der Regel keine geschlossene Bebauung und kein Gebäude mit zentraler Funktion wie eine Kirche oder ein Gasthaus. Diese Siedlungsform ist besonders in West- und Süddeutschland, in der Schweiz und in Österreich zu finden.
Bildet jedoch – bei gleicher Siedlungsform – die Kirche den Mittelpunkt der Siedlung, so spricht man von einem Kirchweiler, bei einem Schloss von einem Schlossweiler.
In der humangeographischen Karteninterpretation spricht man bei bis zu 15 erkennbaren Gebäuden von einem Weiler. Werden Luftbilder interpretiert, lässt man bei der Zählung nach Möglichkeit Ställe, Schuppen und Anbauten außer Acht.
In Österreich existiert differenzierend zu Weiler (drei bis neun Gebäude in engerer Lage) und Rotte (Gebäude in lockerer Anordnung ohne Rücksicht auf die Zahl) die topografische Kennzeichnung Zerstreute Häuser: „Gebäude, die über ein großes Gebiet verstreut liegen, ohne Rücksicht auf die Anzahl“. Geschlossene Orte mit mehr als neun Gebäuden gelten hier als Dorf. Bei nur ein bis zwei Gebäuden ohne Siedlungszusammenhang, also im Falle von Einzelsiedlungen, spricht man, bedeutungsumfänglich gleichgereiht, von Einöde, Einzelhof, Einzelhaus, Einschicht, wobei die Bezeichnung Einschicht, bayerisch wie österreichisch, die Bedeutung Öde, Einsamkeit besitzt.
In aller Regel gibt es in Weilern wegen ihrer geringen Größe keine Straßennamen. In diesen Fällen tritt der Ortsname – dann als Ortsteil – oder auch der Hausname an die Stelle des Straßennamens. Die Hausnummern sollten dennoch der räumlichen Anordnung der Gebäude entsprechen, können aber auch ohne erkennbare Ordnung verlaufen. Bisweilen besteht auch eine gemeinsame Hausnummerierung für mehrere solcher kleineren Orte, eventuell auch über das ganze Gemeindegebiet oder größere Teile davon. Es kann aber sein, dass die Straßen benannt werden und die Hausnummerierung auch in einem Weiler nach dieser Straßenbenennung erfolgt, so wie dies bei größeren Orten der Fall ist.
Rechtliches
Deutschland
Regelung der StVO
Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, können auf deutschen Straßen solche Orte nicht mit einer Ortstafel gekennzeichnet sein und haben daher kein Tempolimit. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann eine Ortshinweistafel verwendet werden. Die Abbildung der einzeiligen Version im Katalog der Verkehrsschilder der StVO ist mit Weiler beschriftet und das Schild wird üblicherweise und nicht-amtlich als Weilerschild bezeichnet.
Sonderregelung in Bayern
In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 grundsätzlich jede Ansiedlung mit drei bis neun Wohngebäuden als Weiler, also eine identische Regelung wie in Österreich. Eine größere Ansiedlung gilt als Dorf, eine Ansiedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden wird als Einöde bezeichnet.
Österreich
In Österreich ist der Begriff Weiler (kurz: W) eine topographische Siedlungskennzeichnung der Statistik Austria für „3 bis 9 Gebäude in engerer Lage“, typischerweise mit historisch gewachsenerer Struktur. Größere Ansammlungen sind dann eine Rotte (R) oder schon ein Dorf (D).
Vereinigte Staaten
In den Staaten New York und Oregon existiert die Bezeichnung Weiler (engl. Hamlet) für kleine Ansiedlungen, die keine eigene Gemeinde bilden. Hamlets können entweder Teil einer größeren Gemeinde sein (New York), oder auch direkt vom jeweiligen County verwaltet werden (Oregon).
Siehe auch
Weblinks
- Literatur von und über Weiler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Duden Herkunftswörterbuch: Etymologie der Deutschen Sprache. 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim 1989.
- 1 2 Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearb. v. Elmar Seebold, 24. Auflage. De Gruyter, Berlin 2002.
- 1 2 Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Erarbeitet unter der Leitung von Wolfgang Pfeifer, 7. Auflage. dtv, München 2004.
- ↑ Kirchweiler als Siedlungsform (Memento vom 14. Dezember 2013 im Internet Archive) (PDF; 220 kB)
- ↑ Gerhard Henkel: Der Strukturwandel ländlicher Siedlungen in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage. Schöningh, Paderborn 1982, ISBN 3-506-23507-9, S. 2.
- 1 2 Österreichischer Amtskalender online. Jusline Österreich GmbH, Wien 2002–, passim, ZDB-ID 2126440-5, OBV.
- ↑ Werner Scholze-Stubenrecht (Red.): Der Duden in zwölf Bänden. Band 1: Duden – Die deutsche Rechtschreibung. CD-ROM-Ausgabe. 25., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Wien (u. a.) 2010, ISBN 978-3-411-70425-5.
- ↑ Nr. I B1 - 68a 1
- ↑ Kleinere Ansammlung von Häusern in Neubaugebieten sind hingegen typischerweise als Häusergruppe (Hgr) klassiert.