Bannwald „Weilerhalde“

See im Bannwald Weilerhalde

Lage Esslingen am Neckar, Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 4,52 ha
Kennung 100048
Geographische Lage 48° 44′ N,  16′ O
Einrichtungsdatum 8. November 2004
Verwaltung Forstdirektion Tübingen

Das Gebiet Weilerhalde ist ein mit Verordnung vom 8. November 2004 durch die Körperschaftsforstdirektion Tübingen ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100048) in Baden-Württemberg.

Definition

In Baden-Württemberg sind Bannwälder Totalreservate, in denen jegliche Nutzung per Rechtsverordnung verboten ist. In anderen Ländern Deutschlands sind die Totalreservate unter dem Namen Naturwaldreservat, Naturwaldparzelle, Naturwaldzelle oder Naturwald bekannt. Bannwälder dienen der wissenschaftlichen Erforschung natürlicher Abläufe in Wäldern. Durch ihren Reichtum an Struktur und abgestorbenem Holz sind Bannwälder Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Lage

Der 4,52 Hektar große, zu den Naturräumen Stuttgarter Bucht und Filder gehörende Bannwald Weilerhalde liegt rund 600 Meter südöstlich des Esslingen Stadtteils Weil am Steilabfall der Filderebene zum Neckartal. Er ist Teil des Landschaftsschutzgebiets Butzenwiesen-Klebwald-Kühhalde-Letten (1.16.088).

Schutzzweck

Laut Verordnung ist es wesentlicher Schutzzweck, die unbeeinflusste Entwicklung der jeweiligen Waldökosysteme mit ihren Tier- und Pflanzenarten sowie Pilzen zu sichern, sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten. Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich in den Gebieten befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung der Waldbestände innerhalb der Schutzgebiete ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.

Betreuung

Wissenschaftlich betreut wird der Bannwald Weilerhalde durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).

Siehe auch

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