Wildweiberhäuschen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen

Lage Südlich am Ortsrand von Langenaubach einem Stadtteil von Haiger im Lahn-Dill-Kreis in Hessen.
Fläche 22,97 ha
Kennung 1532008
WDPA-ID 82922
Geographische Lage 50° 43′ N,  11′ O
Einrichtungsdatum 12. Dezember 1985
Verwaltung Regierungspräsidium Gießen, Obere Naturschutzbehörde
Rechtsgrundlage Verordnung für das Land Hessen

Das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen liegt in der Gemarkung der Gemeinde Breitscheid im hessischen Lahn-Dill-Kreis. Das 22,97 ha große Areal wurde am 12. Dezember 1985 unter Naturschutz gestellt. Damit wurde die historische Ausweisung aus dem Jahr 1927 bestätigt.

Lage

Das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen liegt am südlichen Ortsrand von Langenaubach, einem Stadtteil von Haiger, und wird im westlichen Bereich über die gesamte Schutzgebietslänge vom Aubach begrenzt. Im südlichen Bereich grenzt es direkt an das Naturschutzgebiet Aubachtal bei Langenaubach und im Osten verläuft die Kreisstraße K 41 zwischen Langenaubach und Breitscheid. Das Naturschutzgebiet Wildweiberhäuschen ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Hoher Westerwald“ (5314-301) und des europäischen Vogelschutzgebietes „Hoher Westerwald“ (5314-450).

Bedeutung

Das Naturschutzgebiet „Wildweiberhäuschen“ leitet seinen Namen vom gleichnamigen Kalkfelsen Wildweiberhäuschen ab, der sich 30 m aus dem Bachtal in die Höhe schiebt, und ist eines der ältesten Naturschutzgebiete in Hessen. Es besteht aus naturnahen Bachauen des Aubachs, mageren Wiesen, blütenreichen Hochstaudenfluren, feuchten Berg-Ahorn-, Eschen-, Erlenwäldern und ehemaligem Grünland, das mittlerweile Brachen bildet. Durch seine kleinteiligen Flächen weist das Gebiet ein großes Artenspektrum mit seltenen und stark gefährdeten Arten auf.

Der Felsen ist aus Korallen-Kalk eines Urmeeres entstanden und weist zwei natürlich entstandene Höhlen im Felsen mit Funden von paläontologischer und kulturhistorischer Bedeutung auf. Sein Alter wird auf etwa 360 Millionen Jahre eingestuft. Es wurden in den Höhlen und in den eiszeitlichen Lößlehm-Schichten in der Nähe des Felsens Fossilienfunde, Knochen und Reste von Höhlenbären (Ursus spelaeus), Rentieren (Rangifer tarandus), Moorschneehühnern (Lagopus lagopus) und Alpenschneehühnern (Lagopus muta) sowie weitere Funde aus der menschlichen Besiedlungsgeschichte von der Altsteinzeit bis ins Mittelalter entdeckt.

Flora und Fauna

Auf dem Kalkfelsen wachsen seltene Moose, Flechten und Farne. Der ehemalige Stollen im Felsen ist Winterquartier verschiedener Fledermausarten und am naturnahen Aubach mit den blütenreichen Hochstaudenfluren sind viele Schmetterlings- und Vogelarten anzutreffen.

Flora

Im Naturschutzgebiet wurden folgende seltene Pflanzenarten nachgewiesen:

Die Trollblume (Trollius europaeus), das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), das Männliche Knabenkraut (Orchis mascula), die Bach-Nelkenwurz (Geum rivale), der Blaue Eisenhut (Aconitum napellus), die Gemeine Akelei (Aquilegia vulgaris), der Alpen-Ziest (Stachys alpina), der Milzfarn (Asplenium ceterach) und der Seidelbast (Daphne mezereum).

Fauna

Die folgenden seltenen Tierarten wurden für das „Wildweiberhäuschen“ aufgezeichnet:

Der Große Perlmuttfalter (Speyeria aglaj), der Rundaugen-Mohrenfalter (Erebia medusa), der Kaisermantel (Argynnis paphia), die Wasseramsel (Cinclus cinclus), das Große Mausohr (Myotis myotis), die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii). Hinweis: Da die „Große Bartfledermaus“ früher zusammen mit der Kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus) als eine Art behandelt wurde, ist die Verbreitung noch nicht genau erforscht.

Pflegemaßnahmen

Im Jahr 2013 wurde ein Managementplan für das FFH-Gebiet „Hoher Westerwald“ (5314-301) aufgestellt, der für das Naturschutzgebiet als Teil der Gesamtfläche eine Entnahme von Gehölzen und durchwachsenden Bäumen im Bereich des Kalkfelsens, eine ein- bis zweischürige Mahd für die Hochstaudenfluren und eine Beweidung für die Magerrasenstandorte mit Schafen festlegt.

Siehe auch

Commons: Wildweiberhäuschen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bezirksdirektion für Forsten und Naturschutz: Verordnung Wildweiberhäuschen. In: Staatsanzeiger für das Land Hessen (PDF). Regierungspräsidium Gießen, 12. Dezember 1985.
  2. Regierungspräsidium Gießen: Karte NSG Wildweiberhäuschen. In: Topographische Karte (PDF). Regierungspräsidium Gießen.
  3. freizeit-mittelhessen.de: Wildweiberhäuschen Langenaubach. concept.interactive Fernwald.
  4. 1 2 3 4 5 Regierungspräsidium Gießen: NSG Wildweiberhäuschen. Regierungspräsidium Gießen.
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