Wilhelm Kollhoff gilt als der erste offizielle Rundfunkteilnehmer in Deutschland.

Am 31. Oktober 1923 wurde sein Radio angemeldet und Kollhoff der erste eingetragene Rundfunkhörer Deutschlands. Die Gebühren für den Empfang für ein Jahr waren wegen der Inflation gigantisch: 350 Milliarden Mark kostete Kollhoff die Genehmigung für den privaten Rundfunkempfang. Kollhoff, der einen Zigarrenladen in der Turmstraße 47 in Berlin-Moabit besaß, erhielt damals nach zweiwöchiger Wartezeit sein Radio und die Rundfunkempfänger-Lizenz Nr. 1 ausgehändigt. Auch 1953 besaß er noch seinen Zigarrenladen.

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