Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen. Das Aussehen der Kennzeichen unterscheidet sich meist von gewöhnlichen Nummernschildern.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich dabei um ein Kennzeichen mit rotem Rand und Datumsfeld rechts. Das Datumsfeld welches Tag, Monat und Jahr enthält und auch als Ausfuhrmerkzeichen bezeichnet wird, gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Bis spätestens zu diesem Datum muss das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen haben, da es nach ablauf des angegebenen Datums ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist und nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden darf.

Ausfuhrkennzeichen werden von den zuständigen Kfz-Zulassungsstellen nur für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette (§ 29 StVZO) ausgestellt. Außerdem muss für die Zulassung eine gültige Versicherungspolice vorgelegt werden (nur Haftpflichtversicherung möglich, ist mit grünem Versicherungsschein international gültig, bis auf Staaten, die die grüne Karte nicht anerkennen).

Auch Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind seit dem 1. Juli 2010 steuerpflichtig. Der bislang gültige begrenzte steuerfreie Zeitraum von bis zu 3 Monaten ist entfallen.

Zur Ausstellung eines Ausfuhrkennzeichens benötigt man:

  • einen Personalausweis oder Reisepass desjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll,
  • eine Vollmacht und einen Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte,
  • eine vollständig ausgefüllte besondere Versicherungsbestätigungskarte,
  • einen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II),
  • einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) (bei vor dem 1. Oktober 2005 abgemeldeten Fahrzeugen stattdessen die Abmeldebescheinigung),
  • gesiegelte Kennzeichenschilder (bei angemeldeten Fahrzeugen),
  • den Hauptuntersuchungsbericht (HU) für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens, soweit erforderlich.

Restliches Europa

Nicht jedes Land besitzt spezielle Ausfuhrkennzeichen, oft werden zu exportierende Fahrzeuge mit einer „normalen“ temporären Zulassung versehen. Die Ausfuhrkennzeichen der einzelnen Länder Europas ähneln sich in der Regel. Am rechten Rand befindet sich bei vielen Staaten ein rotes Feld mit der Angabe eines Datums. Die Angabe wird entweder wie der Rest des Schildes geprägt wie in Deutschland oder auf einem speziellen Feld anderweitig markiert (etwa durch einen aufgeklebten Streifen). In den Niederlanden wird das Datum durch eine Buchstaben-Zahlen-Kombination kodiert. Einige Staaten der Europäischen Union vergeben bei Ausfuhrkennzeichen nicht das sonst übliche blaue Euroband am linken Rand. In vielen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist die Verwendung von Papier-Kennzeichen, die an die Scheibe geklebt werden, verbreitet.

Typische Importländer, wie z. B. Bulgarien arbeiten mit befristeten Importkennzeichen. Am rechten Rand in einem roten Feld steht das Gültigkeitsjahr.

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