Offiziere konnten in den deutschsprachigen Streitkräften bis zum Ende des Kaiserreiches 1918 zur Disposition (abgekürzt z. D. als Zusatz zum Dienstgrad) gestellt werden. Sie schieden damit aus dem aktiven Dienst aus und erhielten eine Pension. Dies entsprach nach heutigem Sprachgebrauch einer Versetzung in den „einstweiligen Ruhestand“. Sie befanden sich unter Kontrolle der Landwehrbehörden und konnten zum Beispiel im Mobilmachungsfall sofort wieder verwendet werden. Dies geschah insbesondere während des Ersten Weltkriegs. In diesem Fall erhielt der Offizier wieder den normalen Sold. Bekanntes Beispiel dafür ist der spätere Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg.
Die Wehrmacht führte 1938 einen ähnlichen Status für Offiziere im Ruhestand wieder ein, bezeichnete diese aber eingedeutscht als zur Verfügung (abgekürzt z.V.). Offiziere z.V. wurden nur im Mobilmachungszustand (also 1939–1945) verwendet. Verabschiedete Offiziere, die bereits im Frieden (ab Juli 1938) in einer Planstelle (weiter-)dienten, erhielten die nunmehr freigewordene Bezeichnung Offiziere z.D. (die nunmehr für „zur Dienstleistung herangezogen“ stand). Die Stellung eines Offiziers "z.V." war von einer Zuweisung an die Führerreserve zu unterscheiden, bei der der Betroffene im Dienstverhältnis blieb, aber (vorübergehend) kein Kommando auszuüben hatte.
Siehe auch
Literatur
- Ulrich Herr, Jens Nguyen: Die deutschen Generale sowie Kriegsministerien und Generalstäbe von 1871 bis 1914. (= Kataloge des Bayerischen Armeemuseums Ingolstadt. Bd. 10), Verlag Militaria, Wien 2012, ISBN 978-3-902526-60-1, S. 114–118.
- Meyers Konversationslexikon von 1888
- Reinhard Stumpf: Die Wehrmacht-Elite. Rang- und Herkunftsstruktur der deutschen Generale und Admirale 1933–1945. (= Wehrwissenschaftliche Forschungen. Bd. 29), Harald Boldt-Verlag, Boppard 1982.