Ältestenrat

Der Ältestenrat ist ein Gremium in deutschen Parlamenten und kommunalen Vertretungskörperschaften, das Geschäftsordnungsfragen behandelt. Es setzt sich typischerweise aus Vertretern der Fraktionen (z. B. Fraktionsvorsitzender, parlamentarische Geschäftsführer) zusammen und wird vom Parlamentspräsidenten geleitet. Entgegen der Bezeichnung wird der Ältestenrat nicht von den ältesten Parlamentsmitgliedern gebildet, es gibt auch kein Mindestalter. Der Name rührt daher, dass die Aufgaben des Ältestenrates viel parlamentarische Erfahrung erfordern.

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