Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Bezeichnung öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) gilt für zwei Begriffe – die Hörfunk- und Fernsehprogramme und die Organisationsstruktur öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Er wird hauptsächlich durch Gebühren finanziert. Sein Gegenstück ist der privatrechtliche Rundfunk. Zusammen mit ihm bildet der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Duale Rundfunksystem. Der privatrechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über Werbeeinnahmen.

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