Öffentliche Sicherheit

Die öffentliche Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung. Diese umfasst auch die darin verbrieften subjektiven Rechte, die individuellen Rechtsgüter (wie Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum) und den Staat selbst in Bestand, und Funktionsfähigkeit seiner Institutionen.

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