Öffentlicher Dienst (Österreich)
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man in Österreich das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen (wie Richtern, Soldaten und Rechtsreferendaren) und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigte von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen). Das Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst tätiger Personen wird als Dienstverhältnis bezeichnet.
Der überwiegende Teil öffentlicher Leistungen wird in Österreich von Mitarbeitern einer Gebietskörperschaft, also von Bundes-, Landes- oder Gemeindebediensteten, erbracht. Deren Gesamtheit wird gemeinhin als öffentlicher Dienst bezeichnet. Neben den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zählen zum Sektor Staat auch die Sozialversicherungsträger, die Kammern und rund 400 Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (AG, GmbH, Vereine, Anstalten, Universitäten, Fachhochschulen, Fonds, Verbände).
Gebietskörperschaft | Personalstand |
---|---|
Bund | 134569 |
Länder | 143205 |
Gemeinden | 74652 |
Gesamt | 352426 |
Bei den neun Bundesländern waren 143.205, bei den 2.100 Gemeinden (ohne Wien, Stand 2016) rund 75.000 Mitarbeiter beschäftigt. Des Weiteren waren rund 91.3001 Mitarbeiter in Landeskrankenanstalten und rund 8.600 in sonstigen, ausgegliederten Dienststellen tätig.
Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden in folgende zwei Gruppen eingeteilt:
- Beamte – Beschäftigungsverhältnis aufgrund eines Hoheitsaktes (Bescheides) nach eigenem Beamtenrecht (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis),
- Vertragsbedienstete – unselbständig Beschäftigte mit Arbeitsvertrag (vertragliches Dienstverhältnis, „Angestellte“ der staatlichen Institutionen als privatwirtschaftliche Arbeitgeber).
In der Arbeitsmarktstatistik werden öffentlich Bedienstete zusammen mit den Angestellten in eine Gruppe gerechnet, da sie anders als Arbeiter ihren Arbeitsentgelt nicht stundenweise oder vergleichbar berechnet bekommen. Sozialrechtlich haben sie eine eigene Sozialversicherung, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Vertragsbedienstete des Bundes, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 1998 begründet wurde, und Vertragsbedienstete der Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000 begründet wurde, sind ebenfalls über die BVAEB versichert.
In Österreich gibt es etwa 733.300 öffentlich Bedienstete. Das ist der gesamte öffentliche Personalstand (Sektor Staat gemäß ESVG 2010).[13] Zu diesem gehören auch beispielsweise die in privatwirtschaftliche Organisationen ausgelagerten öffentlichen Angelegenheiten (staatliche Unternehmen), die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger und die Kammern, die jeweils international zum öffentlichen Dienst gerechnet werden (System der OECD) (System der OECD).
In Österreich beträgt der Anteil öffentlich Bediensteter an der Erwerbsbevölkerung 15,9 %. Österreich lag damit unter dem Durchschnitt der OECD-Mitgliedstaaten von 18,1 %.
Die Einkommen aller öffentlich Bediensteter (Bund, Länder, Gemeinden) in Österreich liegen gemessen am Median (47.627 EUR) höher, gemessen am arithmetischen Mittel (53.247 EUR) unterhalb der Einkommen Angestellter (47.410 EUR bzw. 57.566 EUR). Dies wird mit der besseren Bezahlung in unteren Einkommenspositionen und den geringeren Unterschieden in den oberen Einkommenspositionen begründet. Im Gegensatz dazu werden in der Privatwirtschaft höhere Spitzengehälter ausbezahlt, die das arithmetische Mittel ansteigen lassen.