Öffentlicher Raum
Als öffentlicher Raum (auch öffentlicher Bereich) kann jede nicht umfriedete Fläche verstanden werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff meist „städtische öffentliche Räume“, also überwiegend öffentliche Plätze, Verkehrs- und Grünflächen zwischen angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden. Öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel stellen eine Form öffentlicher Einrichtungen dar. Stadt- und Verkehrsplanung beeinflussen Charakter und Qualität des öffentlichen Raums.
Öffentlicher Raum kann als Gemeingut privat genutztem Raum gegenübergestellt werden. Öffentlicher Raum in Privatbesitz ist aber der Öffentlichkeit zugänglich, obwohl er keiner Gemeinde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört.
Im ländlichen Raum können Allmenden und Commons als Formen des öffentlichen Raums angesehen werden. Natürliche Gewässer sind in fast allen Kulturen Gemeinschaftseigentum und somit öffentliche Räume.