Öffentlichkeitsprinzip
Das Öffentlichkeitsprinzip (auch Öffentlichkeitsgrundsatz) bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen (Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit), als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d. h. jedem, zu gewähren.
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