Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei
Überfallmeldeanlagen und/oder Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) bzw. Anlagen für polizeilich relevante Notfälle oder Gefahren – in der ÜEA-Richtlinie allgemein als Gefahrenmeldeanlagen (GMA) bezeichnet – mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) in Deutschland dienen im Rahmen eines umfassenden Sicherungskonzeptes dazu, bei entsprechenden Gefahrenlagen die Polizei direkt zu alarmieren, um polizeiliche Maßnahmen einleiten zu können. Hierbei soll auch die präventive Wirkung durch nachhaltige Verringerung des Tatanreizes berücksichtigt werden.
Automatische Alarmübertragungen an die Polizei aus ÜMA/EMA bzw. sonstigen, vergleichbaren Anlagen (z. B. Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS)) sind nur unter Einhaltung der ÜEA-Richtlinie zulässig.
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