Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen definiert jemanden als staatenlos, wer keine Staatsbürgerschaft hat, da ihn kein Staat als seinen Staatsangehörigen anerkennt.

Übereinkommen über
die Rechtsstellung der Staatenlosen
Kurztitel: Staatenlosenübereinkommen
Titel (engl.): Convention relating to the Status of Stateless Persons
Datum: 28. September 1954
Inkrafttreten: 6. Juni 1960
Fundstelle: Certified true copy in: UNTC
Fundstelle (deutsch): LR-NR. 0.152.40 in: LILEX
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Menschenrechte
Unterzeichnung: 23
Ratifikation: 91 Ratifikationsstand in: UNTC
Europäische Gemeinschaft: nein
Deutschland: 26. Oktober 1976
Liechtenstein: 25. September 2009
Österreich: 8. Februar 2008
Schweiz: 3. Juli 1972
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Dieses Übereinkommen wurde von der UNO geschaffen, da das Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nicht alle Staatenlose erfasst und diese deswegen ihre Rechte nicht wahrnehmen können.

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