Übergangsgebührnisse
Übergangsgebührnisse sind in Deutschland als zeitlich befristete monatliche Zahlungen, neben der einmalig gewährten Übergangsbeihilfe, die wesentliche Art der finanziellen Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (§ 3 Abs. 4 Nr. 1 SVG). Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt der ehemaligen Soldaten der Bundeswehr während der Übergangsphase in das zivile Erwerbsleben zu sichern.
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