Überlasteter Schienenweg

Als überlasteten Schienenweg bezeichnet das Eisenbahnrecht Bereiche der Eisenbahninfrastruktur, in denen die Nachfrage nach Fahrplantrassen die derzeitige Fahrwegkapazität übersteigt und der Netzzugang für Eisenbahnverkehrsunternehmen somit eingeschränkt ist.

In Artikel 3 der EU-Richtlinie 2012/34/EU wird ein „überlasteter Fahrweg“ definiert als:

einen Fahrwegteil, auf dem der Nachfrage nach Fahrwegkapazität auch nach Koordinierung der verschiedenen Anträge auf Zuweisung von Fahrwegkapazität während bestimmter Zeitabschnitte nicht vollständig entsprochen werden kann

Diese Infrastruktur ist nach Artikel 27 derselben Richtlinie im Network Statement (deutsch: Schienennetz-Nutzungsbedingungen) bekannt zu geben.

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