Übertragende Sanierung

Die Übertragende Sanierung bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine andere juristische oder natürliche Person. Dabei werden die gesunden Teile eines Unternehmens in eine neue Gesellschaft „übertragen“. Diese neue Gesellschaft nennt sich „Auffanggesellschaft“, weil der Geschäftsbetrieb damit „aufgefangen“, sprich: gerettet, wird. Die Unternehmensveräußerung im Wege der übertragenden Sanierung ist in der Praxis verbreiteter als die Sanierung mittels eines Insolvenzplans.

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