Überwallung
Als Überwallung bezeichnet man die Kallusbildung bei Pflanzenverletzungen, d. h. das selbsttätige Verschließen der Wunden einer Pflanze, insbesondere eines Baumes. Die sich später in der Holzmaserung abzeichnende Spur dieses Vorgangs wird ebenfalls so benannt. Da sich durch die hier unterbrochenen Holzfasern ein Schwachpunkt ergibt, gilt eine Überwallung im Allgemeinen als Holzfehler.
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