Üble Nachrede (Österreich und Liechtenstein)
Die üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Während im deutschen Strafrecht entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ ist, das heißt kein Wahrheitsbeweis vorliegt, gilt für das österreichische und liechtensteinerische Strafrecht, dass der andere durch die Tatsachenbehauptung nicht der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt sein darf.
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