Šaušgamuwa-Vertrag

Der Šaušgamuwa-Vertrag (CTH 105 = KUB 23.1 (VAT 7421) und einige kleinere Fragmente) ist ein Schreiben des hethitischen Großkönigs Tudḫalija IV. an Šaušgamuwa, König des hethitischen Vasallenstaats Amurru. Das Dokument wurde wahrscheinlich um 1230 v. Chr. verfasst. Erhalten ist es in zwei Exemplaren, jeweils auf Keilschrift-Tontafeln. Eine Tontafel, auf der noch viele wichtige Passagen erhalten sind, stellt wegen der vielen Korrekturen und Streichungen wahrscheinlich einen groben Entwurf des Vertrags dar; von der anderen Tafel ist nur die obere rechte Ecke erhalten. Es wird vermutet, dass dieses Schreiben eine Investitururkunde zum Beginn der Herrschaft Šaušgamuwa sein könnte, der seinem Vater Bentešina auf dem Thron folgte. Der Text ist in hethitischer Sprache verfasst und wurde womöglich nicht ins Akkadische – die damaligen Verkehrssprache bei Verträgen mit anderen Staaten – übersetzt, weil Šaušgamuwa, der eine Schwester Tudḫalijas geheiratet hatte, des Hethitischen mächtig war.

Wegen der Erwähnung des Landes Aḫḫijawa wird das Dokument in der Forschung seit den 1920ern zu den Aḫḫijawa-Texten gezählt und ist bei Beckman–Bryce–Cline (s. Literatur) unter ATH 2 geführt. Dem historischen Exkurs im Vertrag sind wichtige Informationen zur Geschichte Amurrus, in geringerem Umfang auch zu Šeḫa, zu entnehmen. Ferner spricht der Text eindeutig von schweren Spannungen im Verhältnis mit Assyrien, weshalb der hethitische Großkönig ein Handelsembargo gegen Assyrien mit Unterstützung Šaušgamuwas durchsetzen will. Des Weiteren ist dem Text indirekt – nach vorherrschender Forschungsmeinung – ein Machtverlust Aḫḫijawas zu entnehmen.

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